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Häufig gestellte Fragen

Klick einfach auf jedes Bild, um jeweilige Videoerklärung anzusehen

Organisatorischer Ablauf und Unterlagenmanagement für Fahrschüler/innen

  • Bestätigung Ihrer Fahrschule, bei der Sie gemeldet sind

  • HNO - Ärztliches Attest über keine Gleichgewichtsstörung vorliegen (Anlage 4 FeV)

  • Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahren)

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild

  • Teilnahmebestätigung über eine Unterweisung in „lebensrettenden Sofortmaßnahmen" (Erste-Hilfe-Kurs)

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Sobald Sie alle notwendigen Unterlagen vollständig zusammengestellt haben, können Sie diese persönlich bei der Führerscheinstelle in Ihrem Wohnort abgeben. Achten Sie darauf, folgende Dokumente mitzubringen.

Nach der Abgabe erfolgt die Bearbeitung durch die Führerscheinstelle.

Erklärung zu den Rechnungen - Die Abrechnung umfasst folgende Posten

  • Gebühren für die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht

  • TÜV-Rechnung: Kosten für die Prüfungen beim TÜV

  • Zusätzliche Dolmetscherkosten: Gebühren für den Einsatz eines Dolmetschers, der bei Bedarf hinzugezogen wurde

  • Überweisung über Bankverbindung - Verwendungszweck stets angeben

  • Ratenzahlung möglich - flexible Ratenzahlung wird angeboten, um finanzielle Belastungen zu minimieren. Es ist jedoch wichtig, die Raten regelmäßig und pünktlich monatlich zu überweisen

Die Prüfung kann erst erfolgen, sobald die offene Rechnung vollständig beglichen wurde.

Wie funktioniert der Ablauf über Zoom? - Hier eine kurze Anleitung

  • Zoom-Download

  • Theorieunterricht über Zoom durchführen

  • Zwei Geräte verwenden

  • Technische Tipps

So sind Sie bestens vorbereitet, um Ihren Theorieunterricht online effektiv und stressfrei zu gestalten.

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Welches Alter muss ich haben um BF17 (Begleitetes Fahren ab 17) anzumelden?

  • Fahrausbildung darf mit 16,5 Jahren begonnen werden

Welche Voraussetzungen für Begleitendes Fahren müssen erfüllt sein?

  • Begleitperson muss namentlich in Ihrer Prüfbescheinigung eingetragen sein

  • Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein

  • Seit mindentens 5 Jahre ununterbrochen eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen

  • Nur maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg vorweisen

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